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Eine besondere Bedeutung kommt für viele Betroffene der Frage zu, inwieweit sich ihre Erkrankung auf Arbeit und Beruf auswirken wird. In der Regel gibt es zum Zeitpunkt der Diagnose noch keine Einschränkungen des Berufslebens und die Betroffenen können ihrer Tätigkeit weiterhin wie gewohnt nachgehen. Im Laufe der Zeit und mit Zunahme der Beschwerden stellt sich jedoch meist die Frage, wie lange dies noch möglich sein wird und ab wann über eine Veränderung oder Einschränkung nachgedacht werden sollte.
Generell gilt: Nur der Betroffene selbst kann entscheiden, inwieweit er noch berufstätig sein kann und möchte. Dabei spielen neben dem Krankheitsverlauf auch die jeweiligen beruflichen Anforderungen eine entscheidende Rolle. Vor allem in Berufen mit hoher körperlicher Belastung oder in denen viel „Fingerspitzengefühl“ erforderlich ist, sollte frühzeitig über mögliche Veränderungen nachgedacht werden. Häufig ist es jedoch noch eine ganze Weile möglich, mit kleinen Hilfen die Tätigkeit fortzuführen.
Sofern die berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise ausgeübt werden kann, sollten Betroffene sich individuell beraten lassen. Häufig ist eine Anpassung des Arbeitsplatzes erforderlich. Darüber hinaus kommen auch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder Umschulungen in Betracht. In der Broschüre „Sozialrechtliche Informationen für Menschen mit chronischen Erkrankungen und deren Angehörige“ finden Sie hierzu wertvolle Tipps und Anregungen.
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